Vertragsgrundlagen für unsere Dienstleistungen
Stand: Mai 2024
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Kijas Technologies GmbH (nachfolgend "Anbieter" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) geschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Webentwicklungs- und Anwendungsentwicklungsdienstleistungen entsprechend der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung näher beschriebenen Leistungen.
2.2 Der genaue Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und ggf. einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
2.3 Soweit die Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen haben, ist der Anbieter nicht verpflichtet, vom Auftraggeber überlassene Daten und Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Hierfür ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen erklärt werden.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und Materialien gegen den Anbieter erhoben werden.
4.3 Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Erhalt der Leistungen diese auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglichen Spezifikationen überprüfen und etwaige Mängel dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Vergütung ist fällig und ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Der Anbieter wird den Auftraggeber über den Projektfortschritt informieren und jeweils eine entsprechende Rechnung stellen.
5.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.1 Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik.
6.2 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber dem Anbieter alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat.
6.3 Nach Fertigstellung der Leistungen wird der Anbieter dem Auftraggeber die Leistungen zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber hat die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen, sofern die Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6.4 Erklärt der Auftraggeber nicht fristgerecht die Abnahme, kann der Anbieter eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber weder die Abnahme erklärt noch die Gründe für die Verweigerung der Abnahme innerhalb dieser Frist mitteilt oder wenn der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch nimmt.
7.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
7.2 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistungen.
7.3 Sollten die Leistungen mangelhaft sein, wird der Anbieter die Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistungen beseitigen.
7.4 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.5 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf die Höhe der Vergütung des Auftrags.
7.6 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der entsteht, wenn der Auftraggeber regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
7.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
8.1 Der Anbieter räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken (insbesondere Software, Webseiten, Grafiken, Texte) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
8.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber die Nutzung der Werke nur widerruflich gestattet.
8.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
8.4 An geeigneten Stellen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
8.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Demonstrationszwecken oder als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
9.2 Die Parteien werden personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, nur unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.
10.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder wenn der Auftraggeber mehr als 30 Tage mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.
10.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.